Ein weiterer Versandhausbetrüger, der Edelmetall- und Briefmarkenversendern Ware bestellt, aber nicht bezahlt hatte, wurde auf frischer Tat ertappt. Er ließ sich an diverse unbenutzte Adressen Ware auf Rechnung senden und fischte diese dann kurz nach Zustellung aus den Briefkästen. So erlangte er Briefmarken, Münzen und DVDs im Gesamtwert von über 100.000 Euro. Dumm nur, daß die Polizei die IP-Adressen der Internetbestellungen verglich und sich bei einigen der benutzten Adressen einfach mal auf die Lauer legte und ihn dann festnahm, als er wieder ein Päckchen herausfingerte...bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fand man über 200 erschlichene Bücher, DVDs und div. Münzen. Der 44jährige Hartz4-Bezieher gestand seine Taten ausführlichst. Wenig clever war auch das Versteigern der betrügerisch erlangten Ware über eine öffentlich zugängliche, hinlänglich bekannte Internetplattform. Da ein Privatinsolvenzverfahren nicht für aus Straftaten erlangte Vermögensvorteile, bzw. Rückzahlungsverpflichtungen möglich ist, wird er wohl bis an sein Lebensende mit Pfändungen der Gläubiger rechnen müssen. Ob sich das so gelohnt hat.
siehe auch: morgenweb.de
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