Sonntag, 4. Juli 2010

Bundesrechnungshof rügt zu niedrige MwSt

Der Bundesrechnungshof hat in einer mehrseitigen "Studie" das Durcheinander der Steuerregelungen hinsichtlich des reduzierten MwSt-Satzes von 7% gerügt.
Die Bundesregierung nimmt das zum Anlaß den gesamten Komplex der Steuerbegünstigungen noch einmal zu untersuchen.

In der Tat existieren dort einige Ungereimtheiten:

So werden z.B. Rennpferde, die sich üblicherweise nur Millionäre leisten, mit 7% MwSt belegt, wohingegen Babywindeln 19% steuerpflichtig sind.

Trüffel, auch kein Lebensmittel, was überwiegend von Hartz4-Empfängern verköstigt wird, werden nur mit 7% versteuert, Mineralwasser jedoch mit 19%.

Es bleibt zu befürchten, daß bei einer Neuregelung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

Man darf hoffen, daß nicht blind mit dem Rasenmäher über alle Steuerarten gegangen wird.

So ist es sicher wichtig, daß Lebensmittel auch weiterhin mit 7% besteuert werden, fraglich ist jedoch, warum dies für Blumen gelten soll, die in Südafrika auf Farmen groß gezogen werden, in Holland gehandelt und hier nur noch verkauft werden.

Auch Zeitungen finanzieren sich kaum noch aus dem Verkaufspreis, sondern aus dem Anzeigengeschäft und gehören meist großen Verlegern, die ebenfalls 19% Steuer verschmerzen würden.
Die Bildzeitung wird sicher auch gelesen, wenn diese 10 cent teurer ist.

Bei Anlagemünzen aus Gold und Silber sollte man es bei der Steuerfreiheit für Gold und dem reduzierten Steuersatz für die meisten Silbermünzen belassen, da eine Erhöhung des Steuersatzes in der Praxis sicher nicht zu Mehreinnahmen führen würde.

Es gab bereits in den 80er Jahren MwSt auf Anlagegold in Deutschland. Im Ergebnis hat dies zu einer unglaublichen Ausdehnung des Schwarzhandels geführt, was im Wiedereinführungsfall sich sicher wiederholen würde.

Die Leute kaufen dann trotzdem Gold und Silber, aber nicht mehr beim deutschen Händler, sondern bei der Bank, die eine Konstruktion über die Cayman Islands anbietet oder bei Luigi aus Italien, der regelmässig über die Grenze fährt und aus dem Kofferraum anbietet. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders und in der Vergangenheit bereits nachzuvollziehen.

Insoweit wäre es vom Finanzministerium clever, den Schwarzhandel nicht auf diese Weise zu forcieren.

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