Das Frankfurter Landgericht hob nunmehr nach dem Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank die Entlastung des Commerzbank-Vorstands (Martin Blessing und Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller) nachträglich auf. Damit hat man dem Druck mehrerer Aktionäre nachgegeben. Die Aktionäre hatten geklagt, daß eine so wichtige Entscheidung wie der Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank nur durch eine Hauptversammlungsabstimmung hätte genehmigt werden können und nicht wie praktisch vollzogen durch den Vorstand unter Billigung des Aufsichtsrats.
Die Commerzbank, die durch den Kauf der Dresdner Bank hohe Verluste erlitten hatte, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Bekämen die Aktionäre/Kläger auch in der nächsten Instanz Recht, könnte Schadenersatz gegen die Bank geltend gemacht werden, da sich auch der Aktienkurs von über 20 Euro auf teilweise rund 2 Euro minimiert hatte (aktuell ca. 6 Euro)
Die Commerzbank gehört zu den Instituten, die vom Staat "gerettet" werden mussten, - insgesamt fiel dafür ein Volumen von über 18 Milliarden Euro an.
Achtzehn Milliarden wäre ausgeschrieben: 18.000.000.000
Bericht siehe auch Süddeutsche
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