Freitag, 1. Januar 2010

Gesetzesänderungen ab 1.1.2010

Ab 2010 gibt es einige Änderungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, hier die wichtigsten zusammengefasst:

Absetzbarkeit Krankenkassenbeiträge
Vorsorgeaufwendungen (z.B. Kranken- u. Pflegeversicherung) konnten bislang nur bis 1500, bzw. 2400 Euro (Personen, die den Beitrag alleine zahlen, z.B. Selbständige) steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1.1. werden die Beträge um 400 Euro erhöht, also auf 1900, bzw. 2800 Euro gesetzt.

Kinderfreibetrag/Kindergeld
Der jährliche Kinderfreibetrag steigt auf 7008 (vormals 6024) Euro, das monatliche Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es damit je 184€, 190€ für das dritte und ab dem vierten Kind 215 für jedes weitere

Grundfreibetrag
Der nicht zu versteuernde Grundfreibetrag steigt von jährlich 7834 Euro auf sensationelle 8004 Euro für Alleinstehende. Der Eingangssteuersatz von 14% beginnt also erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8005 Euro.

ESt-Tarifkurven-Verschiebung
Alle Eckwerte der Besteuerung werden leicht verändert, so greift der Spitzensteuersatz von 42% statt bei vormals 52.552 Euro erst bei 52882 Euro Jahreseinkommen.

Ehegatten-Besteuerung
Die Ehegatten-Versteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren wird durch eine Modifizierung der Steuerklassen gerechter gestaltet. Statt der bisherigen Steuerklassen III/V-Regelung, die dazu geführt hat, daß oft einer der Partner zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen hat, die es dann erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück gab, ist nun auch eine Einstufung in IV-Faktor/IV-Faktor möglich, dies mindert bereits bei der monatlichen Lohnsteuerbelastung den Abzug.

MwSt-Bonbon für Hoteliers
Für Übernachtungen in Hotels fallen ab 1.1. nur noch 7% MwSt statt vormals 19% MwSt an. Lassen Hotels die Endkundenpreise gleich, führt dies zu einem Mehrverdienst für den Hotelier.

Kurzarbeitergeld
Die in der Wirtschafts- und Finanzkrise eingeführte Kurzarbeiterregelung, die vor Entlassungen schützen sollte, wird um ein Jahr verlängert. Anträge, die erstmals 2010 vorgelegt werden, führen aber zu maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld, - in 2009 waren noch 2 Jahre möglich.

Pflege-Entgelt
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden moderat nach oben angepasst:

Pflegehilfe:
Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro,
Pflegestufe 2 von 980 auf 1040 Euro,
Pflegestufe 3 von 1470 auf 1510 Euro.

Pflegegeld:
Pflegestufe 1 von 215 auf 225,-
Pflegestufe 2 von 420 auf 430,-
Pflegestufe 3 von 675 auf 685,-

Härtefälle von 1750,- auf 1825,-
Kurzzeitpflege von 1470 auf 1510 Euro


Unternehmenssteuerentlastungen
Einige Korrekturen zur Reform von 2008 werden vorgenommen, z.B. wird die "Zinsschranke", die die Absetzbarkeit von Schuldzinsen begrenzt hat, gelockert, - Sanierungsmaßnahmen werden erleichtert. Gewerbesteueränderungen hinsichtlich Immobilienmietzahlungen (Kürzung der Aufwendungen, die bei Ermittlung der GewSt hinzugerechnet und versteuert werden müssen)

Betriebliche Altersvorsorge
Höchstbetrag, der per Gehaltsumwandlung in eine Altersversorgung gezahlt werden kann, steigt von 2592 auf 2640 Euro. Rentner, die in Riester-Verträgen gespart haben, können auch ins EU-Ausland umziehen, ohne - wie bisher - Zulagen zu verlieren. Wohn-Riester-Verträge können auch zum Immobilienerwerb im EU-Ausland benutzt werden.

ELENA - Meldungen der Arbeitgeber
Auch wenn der neue elektronische Entgeltnachweis erst ab 2012 eingeführt, so müssen Arbeitgeber bereits ab 1.1.2010 monatlich Daten über das Entgelt der Angestellten an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung melden. Damit will man später das Ausstellen von Entgeltnachweisen durch Arbeitgeber für Behörden wegfallen lassen, weil die Behörden dann ohnehin schon wissen, wer was wo verdient. Von der Öffentlichkeit bisher kaum beachtet...

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