Die Iraner versprechen i.d.R. Ihrer Frau bei der Hochzeit für den Fall der Scheidung GOLD, - oft ist dies das Einzige, was die Frau bei der Scheidung behalten darf - nach iranischem Recht. Eine Frau in Deutschland wollte nunmehr darauf klagen, nachdem sie sich von ihrem im Iran geheirateten Mann trennen wollte und beantragte Prozesskostenhilfe, damit sie die 600 Goldmünzen (Bahar Azadi - KM 1264) im Wert von rund 160.000 Euro erstreiten könne. Im Iran sei Ihr dies im Vertrag über die "immerwährende Ehe" versprochen worden.
Das Gericht allerdings stellte fest, daß ein solches Versprechen im Iran durchaus üblich sei, aber im Regelfall auch nicht eingehalten werde. Rechne man auf die 13 Millionen Ehe im Iran jeweils 600 Goldmünzen hoch, ergäben dies 52.000 Tonnen Gold, - der gesamte Weltvorrat incl. Staatsbesitz, Zentralbankbesitz und Privatbesitz sei gerade einmal 1000 Tonnen mehr.
Siehe AG Brühl/Rheinland, Urteil vom 12.10.2010 32 F 353/10
Nicht erwähnt hat die Prozesskostenhilfe ablehnende Seite natürlich, daß nicht alle 13 Millionen Ehen im Iran geschieden werden und, daß nicht alle ein Anrecht auf 600 Goldmünzen haben.
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