Die Postbank muß nunmehr ein Bußgeld für die illegale Datenweitergabe zahlen. Sie hatte in der Vergangenheit nicht bei ihr angestellten Vertretern Daten über Kontobewegungen ihrer Kunden zur Verfügung gestellt, damit diese denen Finanzprodukte verkaufen können. Nach Ansicht des Landesbeauftragten für Datenschutz ein klarer Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Das Gesetz sieht dafür nur eine Höchststrafe von 300.000 Euro vor. Das ausgesprochene Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro, gegen das die Postbank nicht vorgehen will, dürfte bei der Postbank allerdings keinen nennenswerten Verlust auslösen, - höher ist sicher der Imageschaden.
siehe auch Süddeutsche
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