Samstag, 24. Oktober 2009

Leipzig muß wohl doch keine 500 Millionen aus Goldanleihe zurückzahlen

Wegen einer nicht getilgten Anleihe der Stadt Leipzig aus dem Jahr 1926 geisterten in den letzten Wochen diverse Nachrichten durch die Gazetten, daß auf die Stadt Leipzig Regressforderungen in Höhe von 500 Millionen Euro zukommen könnten. Auslöser war ein Bericht in Spiegel Online.
Die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye, in der auch Hans-Dietrich Genscher arbeite vertrete eine Mandantin, die eine solche Anleihe im Nominalwert von 500 Dollar besitze. Da die Anleihe zum Teil in Gold zurückzuzahlen sei und dies seit dieser Zeit drastisch gestiegen sei, betrage die Forderung heute ca. 187.000 Euro, beziffere der mit dem Fall befasste Anwalt Andre Sayatz. Da die DDR nie dem Londoner Schuldenabkommen beigetreten sei, sei die Forderung auch nicht als getilgt zu betrachten.
Bild und LVZ-Online berichteten.

Bemerkenswert in dem Fall ist eine bereits beim Bundesgerichtshof ergangene Entscheidung, die einen ähnlichen Fall für die Stadt Dresden beinhaltete. In der damaligen Entscheidung wurde die Forderung u.a. deshalb abgelehnt, da die heutige Stadt Dresden nicht die Rechtsnachfolgerin der damaligen Stadt Dresden sei.
OLG-Urteil vom 25.10.2005

Der Fall zeigt zweierlei:
1.) Nichts geht über den direkten persönlichen Besitz von Gold und Silber, auch Goldanleihen oder Goldzertifikate werden villeicht nicht zurückgezahlt, da der Zertifikateherausgeber bis Einlösung pleite oder nicht mehr zuständig ist oder aber die Forderung eines geerbten Zertifikats aus Omas Mottenkisten verjährt ist. Goldbarren und Goldmünzen verjähren nicht.
2.) Man sieht beispielhaft den Kaufkraftverlust des USDollars, wenn man sieht, wie 500 US$ von damals auf einen Goldwert (incl. Zinsen) von heute 187.000 Euro hochgerechnet werden.

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