Samstag, 11. Juli 2009
Liechtenstein lockert Bankgeheimnis - Zumwinkels Vermächtnis
Eingeleitet durch die Steuerhinterziehungen des ehemaligen Postchefs Zumwinkel, der Zinserträge seiner Liechtensteiner Geldanlagen offensichtlich nicht komplett deklariert hatte, wurde nunmehr zwischen Deutschland und Liechtenstein Einigkeit über ein gelockertes Bankgeheimnis in Liechtenstein erzielt. Das bisherige Liechtensteiner Bankgeheimnis soll zukünftig nur noch für Liechtensteiner Einwohner gelten. Wenn Deutsche dort Konten unterhalten, wird im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe beim Verdacht der Steuerhinterziehung Auskunft an deutsche Behörden gegeben werden. Die Verträge müssen jeweils noch in nationales Recht umgesetzt werden, ab 2010 soll die neue Regelung gelten. Zahlreiche deutsche Anleger, die dort Geldanlagen mit eher unlauteren Absichten unterhalten, werden sich wohl neu orientieren müssen. Im Rahmen der Initiative für mehr Steuergerechtigkeit schließt das Bundesfinanzministerium ein Steuer-"Schlupfloch" nach dem anderen.
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