In Deutschland scheint es Bestrebungen zu geben, den Grenzwert des Geldwäschegesetzes von bisher 15.000 Euro auf zukünftig 1000 Euro zu senken. Das heißt, daß Bargeschäfte zukünftig ab 1000 Euro aufzeichnungspflichtig sind. Wer bei der Bank zukünftig mehr als 1000 Euro bar auf ein fremdes Konto einzahlt, muß sich ausweisen, - der Banker muß den Ausweis registrieren und festhalten.
Die Gesetzesänderung ist von der Bundesregierung bereits in den Bundesrat gegeben worden, der bis zum 8.Juli zustimmen muß. Man darf gespannt sein, ob der SPD-dominierte Bundesrat diesen Methoden auch zustimmt.
siehe auch:
Bargeschäfte über 1000 Euro in Kürze verboten ? Änderung Geldwäschegesetz heimlich im Bundesrat
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