Die sogenannte "MwSt-frei"-Liste für Anlagegold ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sogenanntes "Anlagegold" ist in Deutschland und EU-weit von der MwSt befreit, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt (Münzen z.B. Verkaufspreis unter 180% vom Edelmetallwert, Feinheit>900/1000 etc.). Aus Vereinfachungsgründen veröffentlicht die EU jedes Jahr eine Liste von internationalen Münzen, die per definitionem MwSt-frei sind, wenn die Feinheit größer als 900/1000 ist. Somit erspart man dem Händler eine Einzelfallprüfung.
Die Liste für 2010 kann heruntergeladen werden:
EU-Amtsblatt Anlagegold
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